Irina Freistetter, Ass. jur.
Psychotherapeutin
Individualpsychologie
Psychoanalytisch/Psychodynamische Therapie

Rahmenbedingungen
"Der Therapeut muss danach streben, für jeden Patienten eine neue Therapie zu kreieren."
Irvin D. Yalom
Erstgespräch
Im Erstgespräch geht es um ein erstes gegenseitiges Kennenlernen, ihr Anliegen, Ihre vorläufigen Ziele und Erwartungen an die Therapie. Meinerseits informiere ich Sie über die grundsätzlichen Rahmenbedingungen und wir besprechen einen möglichen Ablauf. Wichtig bei einem Erstgespräch ist es für Sie auch, ein Gefühl dafür zu bekommen, ob ein gemeinsames Arbeiten für Sie vorstellbar ist und ob Sie sich persönlich und fachlich bei mir gut aufgehoben fühlen.
Setting
Die psychotherapeutischen Gespräche können sitzend oder liegend auf der Couch abgehalten werden. Die Frequenz wird nach Dringlichkeit und Bedarf auf Sie abgestimmt und kann von einer bis hin zu mehreren Einheiten pro Woche reichen.
Gemeinsam entscheiden wir, welches Setting für Sie am geeignetsten ist. Für den Therapieprozess ist jedoch empfehlenswert, dass die Einheiten regelmäßig stattfinden.
Kosten
Erstgespräch (50 Min): 50 Euro
Laufende Einzeltherapie (50 Min): 95 Euro
Bei der Wahl eines höher frequenten Settings (= mind. 2mal wöchentlich) kann ein individuelles Honorar vereinbart werden.
Eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse ist möglich, wenn eine krankheitswertige Störung gemäß ICD-10 vorliegt. Die Höhe der Rückerstattung hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.
Bei privaten Zusatzversicherungen kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Kostenübernahme erfolgen. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an Ihre Versicherung. Alle Infos dazu:
https://www.psychotherapie.at/patientinnen/ueber-psychotherapie/kosten-einer-psychotherapie
Sozialtarife sind in Einzelfällen auf Anfrage möglich und werden im Zuge des Erstgespräches persönlich besprochen.
Absageregelung & Verschwiegenheit
Wenn Sie einen Termin aus irgendwelchen Gründen nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, bis spätestens 24 h vorher mir Bescheid zu geben, um den Termin kostenfrei abzusagen. Bei kurzfristiger bzw. nicht erfolgter Absage wird das vereinbarte Honorar als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
&
Psychotherapeut_innen unterliegen nach §15 des Psychotherapiegesetzes immer der Verschwiegenheitspflicht. Diese gilt auch gegenüber Angehörigen, Behörden und allen Anderen. Nähere Informationen finden Sie unter:
https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40218040