Rahmenbedingungen
"Der Therapeut muss danach streben, für jeden Patienten eine neue Therapie zu kreieren."
Irvin D. Yalom
Erstgespräch
Im Erstgespräch geht es um ein erstes gegenseitiges Kennenlernen, ihr Anliegen, Ihre vorläufigen Ziele und Erwartungen an die Therapie. Meinerseits informiere ich Sie über die grundsätzlichen Rahmenbedingungen und wir besprechen einen möglichen Ablauf. Wichtig bei einem Erstgespräch ist es für Sie auch, ein Gefühl dafür zu bekommen, ob ein gemeinsames Arbeiten für Sie vorstellbar ist und ob Sie sich persönlich und fachlich bei mir gut aufgehoben fühlen.
Setting
Die psychotherapeutischen Gespräche können sitzend oder liegend auf der Couch abgehalten werden. Die Frequenz wird nach Dringlichkeit und Bedarf auf Sie abgestimmt und kann von einer bis hin zu mehreren Einheiten pro Woche reichen.
Gemeinsam entscheiden wir, welches Setting für Sie am geeignetsten ist. Für den Therapieprozess ist jedoch empfehlenswert, dass die Einheiten regelmäßig stattfinden.
Kosten
Erstgespräch (50 Min): 50 Euro
Laufende Einzeltherapie (50 Min): 70 Euro
Bei der Wahl eines höher frequenten Settings (= mind. 2mal wöchentlich) kann ein individuelles Honorar vereinbart werden.
Eine Refundierung über die Krankenkassen ist bei Psychotherapeut_innen in Ausbildung unter Supervision nicht möglich.
Sozialtarife sind in Einzelfällen auf Anfrage möglich und werden im Zuge des Erstgespräches persönlich besprochen.
In Ausbildung unter Supervision
Es stellt die letzte Phase in der mehrjährigen Ausbildung zur Psychotherapeut_innen dar. Die therapeutische Arbeit mit Patient_innen wird von Lehrtherapeut_innen supervidiert und unterliegt dadurch einer strengen Qualitätskontrolle. Nähere Informationen finden Sie unter www.psychotherapie.at
Absageregelung
Wenn Sie einen Termin aus irgendwelchen Gründen nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, bis spätestens 24 h vorher mir Bescheid zu geben, um den Termin kostenfrei abzusagen. Bei kurzfristiger bzw. nicht erfolgter Absage wird das vereinbarte Honorar als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheitspflicht
Psychotherapeut_innen unterliegen nach §15 des Psychotherapiegesetzes immer der Verschwiegenheitspflicht. Diese gilt auch gegenüber Angehörigen, Behörden und allen Anderen. Nähere Informationen finden Sie unter: